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Taxforce

Steuerberatung für Projektentwickler & Bauträger

Mehr Gewinn und Planungssicherheit für Ihre Projektentwicklung mit digitaler Steuerberatung

  • Bauträgerbesteuerung je Objekt sauber abbilden
  • § 13b Reverse-Charge bei Bauleistungen korrekt steuern
  • Objektgesellschaften und Umsatzsteuer-Option richtig nutzen

Das können wir für Sie tun

Mehr Klarheit in Ihren Projekten

Taxforce hilft Ihnen laufend, Bauträgerbesteuerung, Umsatzsteuer und Ihre Gesellschaftsstruktur besser einzuordnen, bevor daraus Fristen oder Nachzahlungen werden.

Bauträgerbesteuerung im Griff

Als Bauträger und Projektentwickler stehen Sie zwischen Grundstück, Bau und Verkauf. Wir bilden Erlöse und Kosten je Objekt sauber ab, damit Sie Ihr Ergebnis und Ihre Steuerlast jederzeit einordnen können.

§ 13b und Umsatzsteuer richtig steuern

Bei Bauleistungen greift häufig das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b. Wir prüfen, wann die Steuerschuld auf Sie übergeht, und behalten die Option zur Umsatzsteuer bei Grundstücken im Blick.

Objekt- und Grundstücksgesellschaften strukturieren

Häufig steckt jedes Projekt in einer eigenen Gesellschaft. Wir ordnen die Struktur Ihrer Objekt- und Grundstücksgesellschaften ein und sorgen für saubere Buchhaltung und Abgrenzung über alle Einheiten.

Taxforce Gründerteam

Burkhard, Mathias und Caspar
die Gründer von Taxforce

Spezialisiert auf Projektentwickler und Bauträger

Steuerberatung neu gedacht

Wir kennen die Bauträgerbesteuerung, das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b und die Strukturen aus Objekt- und Grundstücksgesellschaften und beraten Sie auf Augenhöhe.

  • Steuerliche Tiefe

    Mathias ist Steuerberater mit neun Jahren Erfahrung, von der Buchhaltung bis zur Gestaltung. Die fachliche Verantwortung liegt in einer Hand.

  • Technologie aus erster Hand

    Burkhard hat bei Klarna ein 140-köpfiges Entwicklerteam geleitet. Bei uns baut ein eigenes Team die Prozesse, statt nur Standardsoftware zu verwalten.

  • Unternehmerisch gedacht

    Caspar hat selbst ein Fintech aufgebaut und verkauft. Wir denken Ihre Zahlen wie Unternehmer, nicht wie Verwalter.

Was wir für Ihre Projektentwicklung übernehmen

Buchhaltung und Auswertungen

Wir erledigen Ihre Finanzbuchhaltung digital und liefern verständliche Auswertungen, in denen Erlöse, Bau- und Grundstückskosten je Objekt nachvollziehbar abgebildet sind.

Lohnabrechnung

Ob Projektleitung, kaufmännische Mitarbeitende oder Aushilfen, wir übernehmen die laufende Lohnabrechnung und halten alle Fristen im Blick.

Jahresabschluss

Wir erstellen Ihre Abschlüsse nachvollziehbar und fristgerecht, auch über mehrere Objekt- und Grundstücksgesellschaften hinweg, und grenzen mehrjährige Projekte sauber ab.

Steuererklärungen

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer für Ihre Gesellschaften, digital erstellt und zuverlässig elektronisch eingereicht, inklusive der korrekten Behandlung von § 13b und Grundstücksumsätzen.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Von der Strukturierung neuer Objektgesellschaften über die Umsatzsteuer-Option bis zur Liquiditätsplanung bei langen Projektlaufzeiten ordnen wir Ihre Zahlen ein und planen mit Ihnen voraus.

Die technische Plattform wird von der Taxforce Services GmbH betrieben. Sämtliche Vorbehaltsaufgaben werden von der Marquardt Beratung UG (haftungsbeschränkt) erbracht.

Kostenloses Erstgespräch

Lassen Sie kurz prüfen, ob Taxforce zu Ihrer Projektentwicklung passt

Hinterlassen Sie uns Ihre Daten oder wählen Sie direkt einen Termin. Wir klären Ihre Situation, die wichtigsten Fristen und ob ein Wechsel zu uns sinnvoll ist.

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Kurz eintragen, ganz ohne Termin. Wir melden uns und ordnen ein, ob wir für Ihre Projektentwicklung passen.

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So geht es danach weiter

  1. 1

    Rückmeldung innerhalb von 24h

    Wir melden uns zeitnah mit einer konkreten Einschätzung.

  2. 2

    Kurzer fachlicher Abgleich

    Wir klären, ob Taxforce zu Ihren Projekten passt.

  3. 3

    Klarer nächster Schritt

    Sie wissen danach, ob Erstgespräch, Angebot oder Wechselplan sinnvoll ist.

Fragen vor dem Erstgespräch

Häufig gestellte Fragen

Was ist bei der Bauträgerbesteuerung besonders zu beachten?

Als Bauträger verkaufen Sie regelmäßig bebaute oder zu bebauende Grundstücke, was eine Mischung aus Grundstücks- und Bauleistung mit eigenen umsatzsteuerlichen Regeln ist. Wir bilden Erlöse und Kosten je Objekt sauber ab und sorgen dafür, dass die steuerliche Behandlung von Anfang an stimmt.

Wann greift das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b?

Bei Bauleistungen kann die Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger übergehen, wenn dieser selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Wir prüfen für jeden Auftrag, ob § 13b greift, und sorgen dafür, dass Eingangs- und Ausgangsrechnungen korrekt verbucht und gemeldet werden.

Lohnt sich die Option zur Umsatzsteuer beim Grundstücksverkauf?

Grundstücksumsätze sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei, in vielen Fällen können Sie aber zur Umsatzsteuer optieren. Das kann den Vorsteuerabzug aus den Baukosten sichern, will aber gut durchgerechnet sein. Wir prüfen für Ihr Projekt, ob sich die Option lohnt, und setzen sie sauber um.

Wie geht ihr mit mehreren Objektgesellschaften und langen Laufzeiten um?

Häufig steckt jedes Projekt in einer eigenen Objekt- oder Grundstücksgesellschaft, und die Projekte laufen über mehrere Jahre. Wir richten die Buchhaltung über alle Einheiten einheitlich ein, grenzen mehrjährige Projekte periodengerecht ab und behalten den Überblick über die gesamte Struktur.

Wie läuft ein Wechsel ab, wenn ich schon eine Steuerberatung habe?

Wir übernehmen den Wechsel so reibungslos wie möglich: Wir klären die nächsten Schritte, fordern die relevanten Daten an und sorgen dafür, dass keine Fristen liegen bleiben. So einfach läuft der Wechsel

Nächster Schritt

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