Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Taxforce Services GmbH, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin (nachfolgend „Taxforce” oder „wir”), und den Kunden (nachfolgend „Kunde” oder „Sie”), die die Plattform und die damit verbundenen Leistungen von Taxforce nutzen.
- Taxforce betreibt eine digitale Plattform (nachfolgend „Plattform”), über die Kunden Zugang zu nicht-regulierten Dienstleistungen wie vorbereitender Buchhaltung, Lohnabrechnung und allgemeiner betriebswirtschaftlicher Unterstützung erhalten. Über die Plattform werden zudem Steuerberatungsleistungen vermittelt, die nicht von Taxforce, sondern von der Marquardt Beratung UG (haftungsbeschränkt), Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin (nachfolgend „Steuerberater”), auf Grundlage einer gesonderten Mandats- und Vergütungsvereinbarung erbracht werden. Für diese Leistungen gelten ausschließlich die mit dem Steuerberater gesondert zu schließenden Vereinbarungen sowie das anwendbare Berufsrecht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für die Leistungen von Taxforce.
- Die Plattform und Leistungen von Taxforce richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, d.h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht gestattet. Mit der Anlage des Benutzerkontos versichert der Kunde, dass das Benutzerkonto für Personen eingerichtet wird, die die Voraussetzungen eines Unternehmers im Sinne des § 14 BGB erfüllen beziehungsweise im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Durch die Unterzeichnung des Vertragsscheins akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
§ 2 Benutzerkonto und Zugangsberechtigung
- Zur Nutzung der Plattform ist die Einrichtung eines Benutzerkontos erforderlich. Die hierfür notwendigen Angaben werden vom Kunden gegenüber Taxforce bereitgestellt. Das Benutzerkonto wird im Anschluss durch Taxforce für den Kunden angelegt.
- Der Kunde ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Informationen korrekt und vollständig bereitzustellen. Benutzerkonto-Daten darf der Kunde nicht weitergeben oder anderen Personen zugänglich machen. Wenn der Kunde Informationen für die Einrichtung eines Benutzerkontos im Namen einer anderen Person zur Verfügung stellt oder die Dienste in dessen Namen nutzen möchte, muss er dazu berechtigt sein und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deren Namen akzeptieren. Wenn eine der Zugangsdaten verloren gehen oder gestohlen werden, muss der Kunde Taxforce unverzüglich hierüber in Kenntnis setzen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Verwendung seiner Zugangsdaten.
- Nach erfolgreicher Anlage des Benutzerkontos durch Taxforce erhält der Kunde eine Benachrichtigung über die Bereitstellung seines Kontos mit den Zugangsdaten. Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Ein Anspruch auf Registrierung oder Nutzung der Plattform besteht nicht; Taxforce ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten auf der Plattform vorgenommen werden. Der Kunde hat Taxforce unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt oder begründeten Verdacht hat, dass unbefugte Dritte Zugang zu seinem Nutzerkonto erhalten haben.
§ 3 Rechteeinräumung
- Mit der Bereitstellung der Plattform räumt Taxforce dem Kunden ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform ein. Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden ausschließlich zur Nutzung der Plattform für eigene geschäftliche oder freiberufliche Zwecke im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine kommerzielle Weitergabe oder sonstige Überlassung der Plattform an Dritte ist nicht gestattet.
- Für die Nutzung der Plattform wird ein internetfähiges Endgerät sowie eine funktionsfähige Internetanbindung benötigt, deren Vorliegen von dem Kunden selbst zu gewährleisten sind und deren Funktions- und Leistungsfähigkeit sie sicherzustellen haben.
- Die Plattform ist webbasiert. Updates und Weiterentwicklungen werden von Taxforce installiert, ohne dass es einer Mitwirkung des Kunden bedarf. Taxforce stellt sicher, dass durch Updates keine wesentliche Verschlechterung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs eintritt.
§ 4 Funktionsumfang
- Taxforce gewährt dem Kunden Zugang zu einer webbasierten Plattform, die insbesondere folgende Funktionen umfasst:
- Automatisierter Empfang und Verarbeitung von Ein- und Ausgangsrechnungen sowie sonstigen Dokumenten des Kunden;
- Kategorisierungsportal für Kundenrechnungen;
- DATEV-kompatibler Datenexport von Buchungssätzen;
- Aufzeichnung und Zusammenfassung von Kundengesprächen sowie Anlage und Pflege einer digitalen Kundenakte;
- Bereitstellung von personalisierten Finanzberichten auf Basis der vom Steuerberater abgeschlossenen Buchungsperioden.
- Taxforce erbringt zudem folgende Dienstleistungen:
- Vorbereitende Buchhaltung (insbesondere Belegsortierung und -prüfung);
- Lohnabrechnung;
- Kundenservice, insbesondere Beantwortung allgemeiner, nicht-steuerlicher Anfragen des Kunden sowie Organisation und Koordination der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
- Taxforce ist kein Steuerberater und erbringt keine Steuerberatungsleistungen im Sinne des Steuerberatungsgesetz. Sämtliche steuerlichen Einschätzungen, Empfehlungen und Erklärungen, die über die Plattform oder über Kommunikationskanäle von Taxforce vermittelt werden und die dem Bereich der Steuerberatung zuzuordnen sind, werden ausschließlich durch den Steuerberater erbracht.
- Taxforce stellt dem Kunden einen zentralen Kommunikationskanal zur Verfügung, über den der Kunde sowohl mit Taxforce (zu nicht-steuerlichen Themen) als auch mit dem Steuerberater (zu steuerlichen Themen) kommunizieren kann. Taxforce übernimmt den First-Level-Kundensupport und leitet steuerliche Anfragen an den Steuerberater weiter.
- Taxforce behält sich vor, das Leistungsangebot der Plattform zu erweitern. Über neue oder geänderte Leistungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, Taxforce alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen (insbesondere Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge und sonstige buchhalterisch relevante Belege) vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Informationen verantwortlich.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der von ihm hochgeladenen Daten und Dokumente berechtigt ist und dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden. Soweit den Kunden aus seiner beruflichen Tätigkeit besondere gesetzliche oder berufsrechtliche Geheimhaltungspflichten treffen, insbesondere als Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 StGB (z.B. Ärzte, Psychologen, Rechtsanwälte), hat der Kunde Taxforce hierüber vorab in Textform zu informieren und eigenverantwortlich zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung von Daten an Taxforce mit diesen Pflichten vereinbar ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, Taxforce unverzüglich über Fehler, Bugs und sonstige Störungen der Plattform zu informieren.
- Taxforce ist nicht verpflichtet, Störungen und Schäden, die durch Fehlbedienung, unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden, durch unbefugte Einwirkung Dritter, fehlerhafte Hardware oder durch höhere Gewalt verursacht werden, zu beseitigen.
- Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen seiner unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit. Eine Nutzung der Plattform für Zwecke Dritter ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Taxforce untersagt.
- Der Kunde ist verpflichtet, während der Nutzung der Plattform geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein angemessenes IT-Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
§ 6 Zulässige Nutzung der Plattform
- Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem geltenden Recht zu nutzen.
- Dem Kunden ist insbesondere untersagt:
- die Plattform zur Verbreitung rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder irreführender Inhalte zu nutzen;
- Schadsoftware, Viren oder sonstige schädliche Programme auf die Plattform hochzuladen oder über die Plattform zu verbreiten;
- automatisierte Abfragen (z.B. Bots, Spider, Scraper) zur Datensammlung oder -extraktion einzusetzen;
- die Sicherheit oder Integrität der Plattform zu testen, zu scannen oder zu untersuchen, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Taxforce;
- abgeleitete Werke auf Basis der Plattform zu erstellen oder Merkmale der Plattform für eigene oder fremde Produkte zu kopieren;
- die Plattform oder den Quellcode in irgendeiner Weise zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zu reverse-engineeren.
- Bei Verstößen des Kunden gegen die vorstehenden Bestimmungen ist Taxforce berechtigt, den Zugang des Kunden zur Plattform unverzüglich und ohne vorherige Ankündigung ganz oder teilweise zu sperren. Im Falle einer vom Kunden zu vertretende Sperre bleibt die Zahlungspflicht des Kunden unberührt.
§ 7 Einsatz von KI-Technologie
- Taxforce setzt zur Erbringung seiner Leistungen, insbesondere zur Verarbeitung und Kategorisierung von Belegen sowie zur Erstellung von Buchungsvorschlägen, künstliche Intelligenz (KI) ein. Hierfür arbeitet Taxforce mit sorgfältig ausgewählten externen Dienstleistern zusammen. Weitere Informationen zu den eingesetzten Dienstleistern sind dem mit Taxforce geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zu entnehmen.
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-gestützte Verarbeitungsergebnisse (z.B. Buchungsvorschläge, Kategorisierungen) automatisch generiert werden und fehlerhaft oder unvollständig sein können. Der Kunde ist daher verpflichtet, sämtliche KI-generierten Ergebnisse vor ihrer Verwendung oder Weitergabe eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Angemessenheit zu prüfen. KI-generierte Ergebnisse stellen in keinem Fall eine verbindliche steuerliche oder rechtliche Auskunft dar.
- KI-generierte Inhalte können unvollständige, unrichtige oder unangemessene Informationen enthalten, die weder die Ansichten von Taxforce noch die der eingesetzten Dienstleister widerspiegeln. Soweit KI-generierte Inhalte auf Produkte oder Dienstleistungen Dritter Bezug nehmen, begründet dies keine Unterstützung oder Verbindung zwischen diesen Dritten und Taxforce oder seinen Dienstleistern.
§ 8 Verfügbarkeit der Plattform
- Taxforce ist bestrebt, eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform zu gewährleisten, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit.
- Taxforce ist berechtigt, den Zugang zur Plattform vorübergehend zu unterbrechen oder einzuschränken, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorgaben, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, zum Datenschutz oder zur Durchführung betriebsnotwendiger oder technischer Wartungsarbeiten erforderlich ist. Taxforce wird den Kunden über geplante Wartungsarbeiten nach Möglichkeit rechtzeitig im Voraus informieren.
- Taxforce erbringt technischen Support per E-Mail und Chat. Taxforce wird die Plattform regelmäßig durch Updates weiterentwickeln. Taxforce entscheidet allein über Art, Umfang und Zeitpunkt von Updates, einschließlich der Erweiterung, Beschränkung oder Änderung einzelner Funktionalitäten.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Der Kunde hat für die Nutzung der Plattform und für die Leistungen von Taxforce eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung ergeben sich aus dem Vertragsschein.
- Sofern nicht abweichend vereinbart, werden die Leistungen monatlich nachträglich abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Verzugszinsen betragen neun Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen behält sich die Taxforce das Recht vor, den Zugang zu der Plattform nach vorheriger Ankündigung einzuschränken oder zu sperren, bis alle fälligen Beträge beglichen sind.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Taxforce aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
- Taxforce behält sich vor, die Vergütung für die Nutzung der Plattform und für die Erbringung der oben genannten Leistungen zu erhöhen. In diesem Fall ist Taxforce verpflichtet, die Erhöhung mindestens acht (8) Wochen vor deren Wirksamwerden in Schriftform gegenüber dem Kunden zu kommunizieren. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 5 % berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Das Vertragsverhältnis zwischen Taxforce und dem Kunden beginnt mit der Registrierung auf der Plattform und der ausdrücklichen Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sofern nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Taxforce liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
- der Kunde mit Zahlungen von mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug gerät und diesen Rückstand trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht ausgleicht;
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. E-Mail).
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist Taxforce berechtigt, das Nutzerkonto des Kunden zu deaktivieren.
§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz
- Zur Bereitstellung der Plattform und für die Erbringung von Dienstleistungen verarbeitet die Taxforce die in der Plattform befindlichen personenbezogenen Daten des Kunden als Auftragsverarbeiter des Kunden gemäß Art. 28 DSGVO. Taxforce und der Kunde haben hierüber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
- Informationen zu der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Taxforce zu eigenen Zwecken finden sich in den Datenschutzhinweisen in der Plattform.
- Taxforce verpflichtet alle Mitarbeiter und Subunternehmer, die Zugang zu kundenbezogenen Daten haben, zur Wahrung der Vertraulichkeit nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen.
§ 12 Gewährleistung
- Taxforce leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Plattform während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Plattform keine Rechte Dritter entgegenstehen.
- Taxforce ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Plattform innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Taxforce genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem Taxforce Updates durchführt und dem Kunden Support auf ihrer Website zur Lösung von Problemen anbietet.
- Der Kunde hat Taxforce den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Plattform und auf die Dokumentation zu ermöglichen.
§ 13 Haftung von Taxforce
- Taxforce haftet unbeschränkt:
- bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen;
- für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (“Kardinalpflicht”), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Im Übrigen ist eine Haftung von Taxforce ausgeschlossen. Insbesondere haftet Taxforce nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall der Ziff. 1 gegeben ist.
- Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Taxforce.
- Taxforce ist nicht verantwortlich für die steuerliche Richtigkeit oder rechtliche Zulässigkeit von Empfehlungen, Erläuterungen oder Ergebnissen, die durch den Steuerberater erbracht werden. Die Haftung für Steuerberatungsleistungen richtet sich nach dem gesonderten Vertrag mit dem Steuerberater sowie nach dem anwendbaren Berufsrecht.
§ 14 Nutzungseinschränkungen und Urheberrecht
- Der Kunden ist nicht berechtigt, die Plattform an Dritte zu veräußern oder in sonstiger Art und Weise (insbesondere durch Vermieten oder Verleihen) Dritten zu überlassen. Ausgenommen von dem in Satz 1 niedergelegten Verbot der Weiterveräußerung und Überlassung der Plattform an Dritte ist die Überlassung der Plattform an solche Dritte, denen kein selbständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die hinsichtlich der Nutzung der Plattform den Weisungen des Kunden unterliegen.
- Die Plattform ist urheberrechtlich geschützt. Die Plattform enthält urheberrechtlich geschütztes Material sowie Betriebsgeheimnisse, zu deren Wahrung sich der Kunde verpflichtet, sowie Open-Source-Lizenzen. Es ist verboten, die Plattform oder Teile der Plattform, sowie hieraus abgeleitete Produkte umzuwandeln, zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, oder herzustellen. Außerdem ist es verboten, den Quellcode der Plattform zugänglich zu machen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Komponenten der Plattform zu trennen. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Plattform. Jede nicht ausdrücklich genehmigte Vervielfältigung, Nutzung, Weitergabe, Änderung oder Wiedergabe des Inhaltes der Plattform ist verboten.
- Alle Rechte an der Plattform, den Algorithmen, dem Design und den von Taxforce erstellten Inhalten verbleiben ausschließlich bei Taxforce oder bei Dritten, die Taxforce entsprechende Lizenzen eingeräumt haben. Der Kunde erhält ausschließlich ein zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes, nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Plattform zum Zweck der vertragsgemäßen Inanspruchnahme der Leistungen.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu modifizieren, zu dekompilieren oder zu reverse-engineeren.
- Die vom Kunden in die Plattform eingestellten Daten und Dokumente verbleiben im Eigentum des Kunden. Taxforce erhält an diesen Daten ausschließlich ein beschränktes Nutzungsrecht, soweit es für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.
§ 15 Vertraulichkeit
- „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Object Codes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
- Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 2 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
- Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
- Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
§ 16 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Taxforce behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Über Änderungen wird der Kunde mindestens acht (8) Wochen vor deren Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform informiert.
- Widerspricht der Kunde den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Taxforce wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Widerspruchsfrist und auf die Rechtsfolge des Schweigens hinweisen.
- Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, ist Taxforce berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren nicht.
- Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird deren Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich der Sitz von Taxforce. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht.